Bojutsu e.V. Bochum

Verein für Budosport

Aktuelles

Aktualisierung der Corona-Vorgaben ab dem 13.01.22

 

Ab heute dürfen die erwachsenen Sportlerinnen und Sportler die kommunalen Sporthallen betreten, wenn sie genesen oder zwei mal geimpft sind und Folgendes vorweisen können:

  • Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder
  • PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder
  • Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung) oder
  • negativer Selbsttest, der unter Aufsicht eines Übungsleiters vor dem Training angefertigt wird (unbenutzten Selbsttest bitte selber mitbringen)

 

Ab der kommenden Woche gelten für Jugendliche ab 16 Jahren dieselben Regeln. Die Jugendlichen gelten aber durch eine entsprechende Schulbescheinigung als getestet. Kinder und jüngere Jugendliche benötigen keinen besonderen Nachweis, da sie aufgrund der Testpflicht an den Schulen als getestet gelten.